FSK
– Altersfreigaben –
Die Altersfreigaben der Filme legt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) fest. Es handelt sich dabei um ein Gremium mit Mitgliedern aus gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie Kirchenverbänden, Jugendbehörden, und Film- bzw. Kinoverbänden.
Grundsätzlich gibt es fünf Altersfreigaben, die wie folgt gestaffelt sind:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung (ab 0 Jahren)
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Keine Jugendfreigabe (ab 18 Jahren)
Diese Freigaben sind für jeden verbindlich. Auch durch die Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten wird die Altersfreigabe nicht außer Kraft gesetzt!
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Änderung des Jugendschutzgesetzes seit 1. April 2003
PG (Parental Guidance)
Haben Filme die Kennzeichnung „freigegeben ab 12 Jahren“ erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil) begleitet werden.
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Wir als Kinobetreiber sind ohne Ausnahme an diese gesetzlichen Regelungen gebunden. Bei Verstößen können sowohl Kinobetreiber als auch Erziehungsberechtigte von den entsprechenden Behörden zur Verantwortung gezogen werden (sh. Jugendschutzgesetz § 12 Abs. 1 und 2).
Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen das Team der Freisinger Kinos gegebenenfalls eine Enttäuschung bereiten muss. Informieren Sie sich bitte bereits vor Ihrem Kinobesuch ausreichend über die Altersfreigaben.
In Zweifelsfällen muss der Kinobesucher einen Altersnachweis erbringen. Wir empfehlen daher die Vorlage eines Lichtbildausweises (Kinderausweis, Schülerausweis, Personalausweis, etc.).
Für nähere Informationen zu den Altersfreigaben, für Beschwerden oder Kritik wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde:
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
Kreuzberger Ring 56
65205 Wiesbaden
Internetadresse: www.spio.de
Email: [email protected]
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Neben den Altersfreigaben der FSK sind beim Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zum Aufenthalt in der Öffentlichkeit zu beachten:
Kinder unter 14 Jahren: Aufenthalt im Kino gestattet bis 20:00 Uhr
Kinder u. Jugendliche unter 16 Jahren: Aufenthalt im Kino gestattet bis 22:00 Uhr
Jugendliche unter18 Jahren: Aufenthalt im Kino gestattet bis 24:00 Uhr
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Aufenthalt unbegrenzt gestattet.
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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns an diese Regelungen ausnahmslos halten müssen. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Theaterleitung.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne!